AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen KlangRausch Dienstleistungen, Inhaber Frank Rauschenbach (nachfolgend „KlangRausch“) und dem Auftraggeber. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, KlangRausch stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
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§ 1 Vertragsabschluss
1. Angebote von KlangRausch sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung durch KlangRausch zustande.
2. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist ausschließlich die Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung.
3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
4. KlangRausch ist berechtigt, geringfügige Änderungen oder Abweichungen der Leistungen vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der vereinbarten Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen.
5. Der Auftraggeber wird über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich informiert.
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§ 2 Preise
1. Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Beauftragungen Dritter erfolgen – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – im Namen und auf Rechnung von KlangRausch.
3. Zusatzleistungen oder Mehraufwendungen, die nicht im Angebot enthalten sind und vom Auftraggeber veranlasst werden, werden gesondert berechnet.
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§ 3 Zahlung
1. Rechnungen sind mit Zugang ohne Abzug sofort fällig.
2. KlangRausch ist berechtigt, Abschlagszahlungen wie folgt zu verlangen:
o 20 % bei Vertragsabschluss
o 40 % bis spätestens 14 Tage vor Leistungsbeginn
o Restbetrag nach vollständiger Leistungserbringung
3. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.
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§ 4 Rücktritt des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber kann bis spätestens 7 Tage vor Leistungsbeginn in Textform vom Vertrag zurücktreten.
2. Im Falle des Rücktritts ist KlangRausch berechtigt, eine pauschale Entschädigung wie folgt zu verlangen:
o bis 40 Tage vor Leistungsbeginn: 10 %
o bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 30 %
o bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 40 %
o bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 50 %
o danach oder bei Nichtantritt: 100 %
der vereinbarten Nettoauftragssumme.
3. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
4. Für reine Mietverträge gilt eine pauschale Rücktrittsentschädigung von 30 % der vereinbarten Vergütung.
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§ 5 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Streiks, Pandemien) berechtigen beide Parteien zur Kündigung des Vertrages. Bereits erbrachte Leistungen sind angemessen zu vergüten.
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§ 6 Haftung
1. KlangRausch haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typisch vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf das Dreifache der Auftragssumme, begrenzt.
3. Eine weitergehende Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
4. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
5. Der Auftraggeber stellt KlangRausch von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Durchführung der Veranstaltung resultieren, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von KlangRausch beruhen.
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§ 7 Miete
1. Der Auftraggeber haftet für Verlust, Beschädigung oder Verschlechterung gemieteter Gegenstände zum Wiederbeschaffungswert.
2. KlangRausch ist berechtigt, den Abschluss einer entsprechenden Versicherung zu verlangen.
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§ 8 Vermittlungsleistungen
1. Für vermittelte Fremdleistungen übernimmt KlangRausch keine Haftung.
2. Direktgeschäfte unter Umgehung von KlangRausch sind während der Vertragslaufzeit untersagt. Bei Verstoß ist die vereinbarte Vermittlungsprovision geschuldet.
3. Abgaben wie GEMA, Gebühren oder Steuern trägt der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
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§ 9 Gewährleistung
1. Mängel sind unverzüglich nach Kenntnis in Textform anzuzeigen.
2. KlangRausch ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.
3. Schadensminderungs- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bleiben unberührt.
4. § 377 HGB findet Anwendung.
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§ 10 Konkurrenzschutz
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eingesetztes Personal von KlangRausch für 12 Monate nach Vertragsende nicht abzuwerben oder direkt zu beschäftigen.
2. Für jeden Verstoß wird eine Vertragsstrafe von 3.000 € vereinbart. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt zulässig.
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§ 11 Datenschutz
1. KlangRausch verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der DSGVO und des BDSG.
2. Daten werden nur zur Vertragsabwicklung genutzt und nicht unbefugt an Dritte weitergegeben.
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§ 12 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Erfüllungsort ist der Sitz von KlangRausch.
3. Gerichtsstand für Kaufleute ist Wiesbaden.
4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.